Wer muss räumen und streuen? Wer muss wann Schnee schippen und darf man Salz streuen? Für die Reinigung und das Räumen bei Schnee und Eis trägt grundsätzlich immer der Anlieger, also im Regelfall der Haus- bzw. Grundstückseigentümer die Verantwortung.
Hier die wichtigsten Pflichten für Anwohner zusammengefasst:
- Ersatzweise ist die Straße bei nicht gesondert angelegten Gehwegen mindestens auf entsprechender Breite von Eis und Schnee zu befreien.
- Räum- und Streupflicht besteht bei winterlicher Witterung grundsätzlich in der Zeit von 7 Uhr bis 20 Uhr.
- Nach 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.
- Bei Eis- und Schneeglätte sind Gehwege mit abstumpfenden Mitteln, wie z.B. Sand, Splitt oder Holzspäne, zu streuen.
- Der Einsatz von Salz ist NICHT erlaubt.
Wenn Eigentümer ihre Aufgaben nicht wahrnehmen, können sie mit Geldbußen belegt werden. Weitaus schlimmer als eine ggf. zu zahlender Geldbetrag können den Grundstückseigentümer jedoch Schadensersatz - oder Schmerzensgeldansprüche gestürzter Passanten treffen. Auch eine Haftpflichtversicherung befreit nicht von der Beachtung und Durchführung der Räumpflichten.