Grundlage des Winterdienstes sind die mit der Stadt abgestimmten Einsatzpläne in denen festgelegt ist, welche Fahrbahnen von gestreut und geräumt werden. Räum- und Streufahrzeuge verteilen Feucht- und Trockensalz auf den genannten. Straßen. Auf Gehwegen, beispielsweise vor städtischen Liegenschaften, auf öffentlichen Plätzen und an Kreuzungen, wird grundsätzlich Splitt als abstumpfendes Mittel gestreut.
Die Winterdienstreinigung erfolgt nach Dringlichkeitsstufen. Hier werden vorrangig verkehrsreiche Durchgangsstraßen, Ortsdurchfahrten von Bundes-, Landes oder Kreisstraßen sowie die innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen und Straßen mit Buslinienverkehr geräumt und gestreut.
Ziel ist es allen eine gestreute und geräumte Straße für den Weg zur Arbeit anbieten zu können, deshalb werden ab 5 Uhr zunächst die Straßen der Dringlichkeitsstufe 1 (Hauptverkehrsstraßen) angefahren. Danach folgen in der Dringlichkeitsstufe 2 wichtige Verbindungs- und Erschließungsstraßen. Erst nachdem so ein Raster gestreuter und geräumter Straßen entstanden ist, können in der Dringlichkeitsstufe 3 ausgewählte besonders gefährliche Straßenabschnitte in Anliegerstraßen bearbeitet werden.