Laut Satzung dürfen die Verbrauchsanlagen nur durch anerkannte Fachkräfte hergestellt, verändert oder instand gesetzt werden. Außerdem müssen die Verbrauchsanlagen den jeweiligen einschlägigen technischen Bestimmungen, insbesondere der
DIN 1986: | Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke |
DIN 1988: | Technische Regeln für Trinkwasserinstallationen (TRWI) |
ATV A 241: | Bauwerke in Entwässerungsanlagen sowie die allgemeinen Bedingungen für den Anschluss an das Wasserversorgungsnetz und für die Abgabe von Wasser (AVB Wasser) und die einschlägigen Arbeitsblätter der DVGW entsprechen. |